
(Sozial-) Pädagog*in oder Sozialarbeiter*in (m/w/d)
- als Springer*in in unseren Wohngruppen im 21. und 22. Bezirk
- 30h/Woche im Turnusdienst
- ab sofort
In unseren Wohngruppen werden Kinder und Jugendliche und Familien, die aufgrund belastender Lebenssituationen nicht in ihren Familien oder selbstständig leben können, sozialpädagogisch betreut und begleitet und finden ein neues, manchmal auch nur vorübergehendes Zuhause. Zur Unterstützung unserer sozialpädagogischen Teams suchen wir aktuell eine*n (Sozial-) Pädagog*in oder Sozialarbeiter*in als Springer*in für unsere Wohngruppen im 21. und 22. Bezirk.
Deine Aufgaben
- Bewältigung von Alltagsaufgaben
- Freizeit- und Alltagsgestaltung
- Gruppenbetreuung
- Betreuungsplanung, Dokumentation und Umsetzung von Zielvereinbarungen
- Kooperation mit den Herkunftssystemen und den Helfersystemen
Was du mitbringst
- eine abgeschlossene Ausbildung mit 120 ECTS aus den Bereichen (Sozial-)Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Soziale Arbeit
- Erfahrung in und Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- stabile Persönlichkeit mit innerer Gelassenheit und Flexibilität
- professioneller Umgang mit Nähe und Distanz
- Identifikation mit dem Konzept und den Zielen von SOS-Kinderdorf
- selbständiges und eigenverantwortliches Handeln und Arbeiten
- Kooperations-, Kommunikationsbereitschaft und –fähigkeit
- Führerschein Klasse B
Was dich erwartet
SOS-Kinderdorf ist einer der größten Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich, parteipolitisch unabhängig und eine Spendenorganisation. Das gibt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit, aber auch viele Möglichkeiten: neben einer abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabe, regelmäßigen Supervisionen und Weiterbildungsmöglichkeiten erwarten dich viele weitere Vorteile und Benefits (z.B.: zusätzlich 5 Wochen bezahlte Auszeit alle 5 Jahre, Zukunftsvorsorge, Kinderzulage).
Das kollektivvertragliche Monatsbruttogehalt beträgt bei 30 Wochenstunden zwischen
€ 1.820,70 und € 2.262,53 zzgl. Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste und Flexizulage für kurzfristiges Einspringen. Für eine exakte Berechnung werden die Vordienstzeiten berücksichtigt.